Stephanie Silligmann M.A. Dipl.-Restauratorin
stein | beton | baukeramik


Dokumentation in Wort und Bild

Ob Voruntersuchungen oder umgesetzte Erhaltungsmaßnahmen, eine Dokumentation der Ausführung und Ergebnisse gehört dazu. Bei geschützten Denkmalen handelt es sich tatsächlich um eine Pflichtaufgabe und erfüllt gleich mehrere Funktionen:

  • Qualitätssicherung
  • Nachweis von Einhaltung denkmalrechtlicher Auflagen
  • Überlieferung der Informationen für zukünftige Maßnahmenplanungen und Generationen

In der Praxis bedeutet das, dass alle wichtigen Erkenntnisse am Objekt und Stadien von Arbeiten (Vor-, Zwischen-, Endzustand) fotografisch dokumentiert werden sowie ein schriftlicher Bericht mit exemplarischen Fotos und ggf. Kartierungen verfasst wird.

Auch für Objekte, bei denen keine Dokumentationspflicht besteht, können so wertvolle Informationen gespeichert werden, die sich zu einem späteren Zeitpunkt in der Regel als nützlich herausstellen.


Aufgrund unserer Ausbildung sind wir in der Lage, ausführliche und detaillierte Berichte auszuarbeiten. Das ist auch sinnvoll, wenn es um Voruntersuchungen und darauf basierenden Maßnahmenkonzepten geht. Bei der Dokumentation einer ausgeführten Restaurierung liegt dagegen die Qualität in einer übersichtlichen, knapp gehaltenen und dennoch verständlichen wie vollständigen Beschreibung. Alle Berichte werden digital erstellt und sind so leicht verfügbar. Für eine Archivierung kann aber immer noch eine ausgedruckte Form mit Fotoabzügen angefertigt werden.